Liebe Besucher,
wir freuen uns, Sie in unserem Museum begrüßen zu dürfen.
Gemäß der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz beachten Sie bitte unbedingt folgende Hinweise für Ihren Besuch:
Die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) hat am 27. August 2021 an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 35 überschritten. Dies hat zur Folge, dass gemäß der 25. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (25. CoBeLVO) ab dem 29. August 2021, 0.00 Uhr unter anderem folgende Einschränkung in Kraft tritt:
Testpflicht im Innenbereich von Museen, Ausstellungen und angeschlossenen Gastronomiebetrieben (Museumscafé)
Der Test-Nachweis kann durch einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, erbracht werden.
Die Testmöglichkeiten in der Gemeinde Morbach können Sie hier einsehen:
Schnelltestungen in der Gemeinde Morbach – Neue Öffnungszeiten ab 30.08.2021
Von der Testpflicht ausgenommen sind:
Bitte legen Sie unserem Museumspersonal zu Beginn Ihres Besuchs einen dementsprechenden Nachweis vor!
Unterschreitet die Sieben-Tages-Inzidenz den Schwellenwert von 35 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, tritt die oben genannte Maßnahme am übernächsten Tag außer Kraft. Hierüber erfolgt eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung.
Bitte beachten Sie auch unsere weiteren Sicherheits- und Hygienemaßnahmen:
Vielen Dank für Ihr Verständnis! Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Das Team des Hunsrücker Holzmuseums