Allgemein

Aktuelle Regelungen zu Ihrem Museumsbesuch

29. August 2021

Liebe Besucher,
wir freuen uns, Sie in unserem Museum begrüßen zu dürfen.

Gemäß der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz beachten Sie bitte unbedingt folgende Hinweise für Ihren Besuch:

Landkreis Bernkastel-Wittlich: Überschreitung der 35er-Inzidenz drei Tage in Folge

Die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) hat am 27. August 2021 an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 35 überschritten. Dies hat zur Folge, dass gemäß der 25. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (25. CoBeLVO) ab dem 29. August 2021, 0.00 Uhr unter anderem folgende Einschränkung in Kraft tritt:

Testpflicht im Innenbereich von Museen, Ausstellungen und angeschlossenen Gastronomiebetrieben (Museumscafé)

Der Test-Nachweis kann durch einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, erbracht werden.

Die Testmöglichkeiten in der Gemeinde Morbach können Sie hier einsehen:

Schnelltestungen in der Gemeinde Morbach – Neue Öffnungszeiten ab 30.08.2021

Von der Testpflicht ausgenommen sind:

  • Geimpfte
  • Genesene
  • Kinder bis 14 Jahre
  • Schülerinnen und Schüler

Bitte legen Sie unserem Museumspersonal zu Beginn Ihres Besuchs einen dementsprechenden Nachweis vor!

Unterschreitet die Sieben-Tages-Inzidenz den Schwellenwert von 35 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, tritt die oben genannte Maßnahme am übernächsten Tag außer Kraft. Hierüber erfolgt eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung.

Bitte beachten Sie auch unsere weiteren Sicherheits- und Hygienemaßnahmen:

  • Die Besucheranzahl ist nach derzeitigen Vorschriften auf 44 Personen begrenzt. Ggf. kann es daher zu Wartezeiten kommen.
  • Tragen Sie im Innern des Museums eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske), eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2, oder eines vergleichbaren Standards. Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr oder für Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung keine Maske tragen dürfen. In diesem Fall ist eine dementsprechende Bescheinigung vorzulegen.
  • Halten Sie weiterhin einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein.
  • Halten Sie sich an die allgemeinen Hygieneregeln zur Vermeidung von Infektionen und nutzen Sie die Desinfektionsstation im Eingangsbereich des Museums.
  • Halten Sie sich an die vorgegebene Besucherroute im Ausstellungsraum. Nehmen Sie Rücksicht auf andere Besucher und vermeiden Sie Gruppenbildung (mehr als 2 Personen an einer Vitrine).
  • Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Besuch des Museums Ihre Personalien (Name, Adresse, Telefonnummer) angeben müssen (Pflicht zur Kontaktdatenerfassung).
  • Sollten Sie sich nicht gesund fühlen, sehen Sie bitte von einem Besuch ab.

Vielen Dank für Ihr Verständnis! Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Das Team des Hunsrücker Holzmuseums

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